Einlass Festivalgelände & Metal Markt:
Donnerstag, 13.04.2023: 18:30 Uhr
Freitag, 14.04.2023: 13:30 Uhr
Samstag, 15.04.2023: 11:00 Uhr
Einlass Stadthalle:
Donnerstag, 13.04.2023: 19:00 Uhr
Freitag, 14.04.2023: 14:00 Uhr
Samstag, 15.04.2023: 11:30 Uhr
Schlafhalle:
Donnerstag, 13.04.2023: 18:00 Uhr
bis
Sonntag, 16.04.2023: 12:00 Uhr
(Mit einem Schlafhallenticket habt ihr freien Zugang zum Campingplatz)
Campinggelände und Caravanparkplatz:
Donnerstag, 13.04.2023: 15:00 Uhr
bis
Sonntag, 16.04.2023: 12:00 Uhr
Samstag, 15.04.2023: 20:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag, 16.04.2023, 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag, 13.04.2023, ab 16:00 Uhr
Freitag, 14.04.2023, ab 11:00 Uhr
Samstag, 15.04.2023, ab 11:00 Uhr
Festivalticket
Tagesticket Freitag
Tagesticket Samstag
Der Schützenplatz direkt vor der Stadthalle kann als Parkplatz genutzt werden. Um sicherzustellen, dass so viele Besucher wie möglcih diese bequeme Parkmöglichkeit nutzen zu können, ist es leider nicht länger möglich, direkt am Wagen zu campieren. Natürlich ist es erlaubt, im Fahrzeug zu übernachten. Hierfür bieten wir auch einen Caravanstellplatz an. Das Campen ist auf dem Fußballfeld direkt neben der Stadthalle möglich. Allen Anweisungen der Security, Parkplatzeinweiser und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
Um Zugang zum Campinggelände zu erhalten, benötigt ihr ein Camping-Ticket (pro Person). Dieses ist in unserem Onlineshop oder an der Abendkasse erhältlich. Wir verlangen keine Müllgebühren und bitten euch, das Schlachtfeld sauber zu verlassen und eure Müllbeutel bei der Müllabgabe zurück zu geben (siehe auch Müllrückgabe)
Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Gast einverstanden damit, dass von ihm Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die einer späteren Veröffentlichung dienen.
Auf dem Veranstaltungsgelände befindet sich ein Zelt, wo Ihr Merchandise Eurer Lieblingsbands erwerben könnt.
Fundsachen können an der Abendkasse abgegeben werden. Nach dem Festival werden wir diese Gegenstände der Stadt Lichtenfels übergeben, wo sie abgeholt werden können.
Es wird einige Stände geben, an denen diverse Speisen wie Steak- und Bratwurstsemmeln, aber auch vegetarische Kost zu erschwinglichen Preisen angeboten werden.
Neben den üblichen Getränken wie Bier, Wasser und Softdrinks, gibt es auch Met und Spirituosen.
Auch wir halten uns an das Jugendschutzgesetz. Daher gelten bei uns folgende Bestimmungen:
Kinder unter 8 Jahren haben -auch in Begleitung von personensorgeberechtigen Personen (i.d.R. die Eltern)- keinen Zutritt zu unserer Veranstaltung. Lediglich der Aufenthalt auf dem Camping Ground ist in Begleitung einer personensorgebrerechtigten Person gestattet.
Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen.
Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren haben ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person keinen Zutritt zur Veranstaltung.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung längstens bis 24.00 Uhr besuchen. Danach müssen sie das Gelände verlassen, außer sie befinden sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholausschank § 9 JuSchG dürfen und werden wir an Kinder keine alkoholischen Getränke ausschenken. An Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen wir nur Getränke mit geringem Alkoholgehalt – also Bier, Radler – ausschenken.
Der Zutritt zur Bar ist Kindern und Jugendlichen generell untersagt, auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
Der Ausschank von Bier, Wein und Sekt an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist lediglich im Beisein eines Personensorgeberechtigten erlaubt (§ 9 Abs. 2 JuSchG.). Ausschank also nur im Beisein von Eltern, eine erziehungsbeauftragte Person genügt nicht!
Jedem Besucher ist es gestattet, 0,5 Liter Wasser in einem Tetrapak auf das Festivalgelände zu bringen.
Auf Grund einer Verordnung der Stadt Lichtenfels ist der öffentliche Alkoholkonsum außerhalb des Schützenplatzes verboten.
Unsere Securities sind alle mit Nummern gekennzeichnet. Solltet ihr unfreundlich behandelt werden bzw. sollte sich einer daneben benehmen, bitten wir euch, dies umgehend unter Nennung der entsprechenden Nummer unseren Leuten im Kassencontainer oder am Infostand mitzuteilen. Diese werden eure Beschwerden umgehend weiterleiten. Wir werden dann die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Generell gilt aber, dass den Ordnungskräften absolut Folge zu leisten ist.
Das Verteilen/Hängen von Flyern/Postern, usw. ist auf dem kompletten Festivalgelände verboten. Zuwiderhandlungen werden mit 100,- € Reinigungspauschale in Rechnung gestellt.
Das Ragnarök Festival distanziert sich aufs Schärfste von jeglichem politischen, ideologischen und religiösen Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus/Neonazismus. Verfassungsfeindliche Gesten und das Tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen werden ohne Vorwarnung geahndet und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und Platzverweis.
Darüber hinaus wird Trägern von T-Shirts von Bands, die dem NSBM und/oder Rechtsrock zugeordnet werden können, der Einlass zur Veranstaltung verwehrt.
Unsere Security wird im Vorfeld geschult und durch Szenekenner unterstützt. Trotzdem kann es vorkommen, dass ihr manche Dinge entgehen. Hier appellieren wir an eure eigene Courage und fordern euch auf die Security auf das Fehlverhalten anderer hinzuweisen.